AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (im weiteren „Reservierung“ genannt), sowie alle für den Gast (im weiteren „Kunde“ genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boardinghotel Premium Heidelberg (im weiteren „Hotel“ genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme der Unterkunftsangebote über das Buchungssystems auf der Hotel-Webseite (www.boardinghotel-premium.de) kann ausschließlich durch Ausfüllen und Absenden des dort befindlichen Buchungsformulars erfolgen.
2. Bei einer Buchung über die Website kommt der Vertrag mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht. Dem Hotel steht es frei, eine anderweitige Zimmerbuchung (beispielsweise per Telefon oder E-Mail) schriftlich zu bestätigen.
3. Angebote des Hotels zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind unverbindlich. Das Hotel kann den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit dem Kunden nach freien Ermessen ablehnen.
4. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr gem. der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von einer Kenntnis in fünf Jahren. Die Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen, Komfort und Ausstattung des Hotels, sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des Hotels. Gastgeberverzeichnisse oder sonstige Unterlagen sind für die Leistungspflicht des Hotels nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Er hat lediglich einen Anspruch auf Bereitstellung eines Zimmers der von ihm reservierten Zimmerkategorie.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie gelten pro Zimmer für die angegebene Personenanzahl. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.
3. Bezieht ein Kunde das Zimmer nicht am Anreisetag bis 21 Uhr oder kündigt eine verspätete Anreise nicht an, so gilt das Zimmer als nicht in Anspruch genommen.
4. Bei einem vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Dem Hotel steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis für die Reservierung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktritts-Recht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls, a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, d) oder ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt e) der Kunde während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht f) das Zimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt g) das Zimmer zur Prostitution nutzt h) Personal oder andere Kunden trotz Ermahnung wiederholt beleidigt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zahlungsbedingungen
1. Die Übernachtungskosten (Zimmer, Frühstück, Parkplatz und sonstige) sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel als Vorauszahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und das Zimmer zu räumen.
2. Das Hotel kann vom Kunden eine Kaution oder Vorauszahlung verlangen.
3. Das Hotel akzeptiert Karten – als auch Barzahlungen. Es werden folgende Karten akzeptiert: EC, Maestro, Visa, MasterCard, American Express. Bei Barzahlungen akzeptiert das Hotel ausschließlich die Währung EURO.

VII. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann das Hotel nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Zimmerkarte zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die vertraglich überschrittene Nutzung des Zimmers dem Kunden den Übernachtungspreis des entsprechenden Tages berechnen. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

VIII. Nutzungsbedingungen der Zimmer
1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet, außer es liegt eine schriftliche Zustimmung des Hotels vor.
2. Die Nutzung des Zimmers ist nur für die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Personenanzahl darf nicht überschritten werden. Als „Personen“ zählen Kinder, Babys und Erwachsene. Für jede weitere im Zimmer übernachtende Person wird ein Betrag in Höhe von 30,00 € / Nacht berechnet.
3. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel und die Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung ist zu beachten.
4. Der Kunde ist verpflichtet auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5. Im gesamtem Hotel, insbesondere auf den Zimmern, herrscht ein striktes Rauchverbot. Bei Missachtung dieses Verbot wird ein Betrag in Höhe von 150,00 € berechnet.
6. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren im Hotel ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung hierüber zulässig. Der Kunde ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können dem Hotel zur außerordentlichen Kündigungen des Beherbergungsvertrages berechtigen.
7. Das Hotel kann den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Hotels den Betrieb des Hotels, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung gegenüber einem Reiseveranstalter gelten diese Bedingungen entsprechend.

IX. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthaltes für den Kunden erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung vermittelt werden. gekennzeichnet sind.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB), das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Ziffer 1 Satz 2 gilt entsprechend.

X. Verjährung
1. Ansprüche des Kunden aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Hotel verjähren nach einem Jahr.
2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Gast, sowie das Hotel als Schuldner, von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
3. Schweben zwischen Gast und dem Beherbergungsvertrag Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt solange bis der Kunde oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XI. Datenschutz
1. Datenerhebung und Speicherung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Hotel als nichtöffentliche Stelle nach den §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 BDSG personenbezogene Daten des Kunden für eigene Geschäftszwecke, namentlich beschränkt auf alle für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlichen Daten, erhebt, verarbeitet und gespeichert. Sowohl personenbezogene als auch freiwillig angegebene weitere Daten werden unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in Dateien und / oder Datenbanken zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Anbieter ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig.
2. Auskunftsrecht
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung.
3. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung unter https://boardinghotel-premium.de/datenschutz

XII. Internetnutzung
1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung des Hotels gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Kunde stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

XIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllung – und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Für Klagen des Hotels gegen den Kunden, bzw. dem Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Bei Klagen gegenüber den Kunden bzw. dem Aufrageber der nicht Verbraucher ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
5. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hotel findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für das sonstige Rechtsverhältnis.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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